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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2003 - L 3/9 U 462/00   

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https://dejure.org/2003,16789
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2003 - L 3/9 U 462/00 (https://dejure.org/2003,16789)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.03.2003 - L 3/9 U 462/00 (https://dejure.org/2003,16789)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. März 2003 - L 3/9 U 462/00 (https://dejure.org/2003,16789)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Unterbrechung im öffentlichen Verkehrsraum - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - entgegengesetzte Richtung - keine geringfügige Unterbrechung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anerkennung und Entschädigung eines Unfalls als Arbeitsunfall; Zu Unfall führendes Verhalten in innerem Zusammenhang mit Betriebstätigkeit; Verhältnismäßigkeit des Weges zu einem dritten Ort

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung und Entschädigung eines Unfalls als Arbeitsunfall; Zu Unfall führendes Verhalten in innerem Zusammenhang mit Betriebstätigkeit; Verhältnismäßigkeit des Weges zu einem dritten Ort

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Nichtvorliegen eines Wegeunfalles - dritter Ort - keine geringfügige Unterbrechung des Weges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95

    Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes auf dem Weg zur Arbeitsstätte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2003 - L 3/9 U 462/00
    Es habe ein Wegeunfall vorgelegen, wie sich aus der Entscheidung des BSG vom 02. Juli 1996 (Az.: 2 RU 16/95) ergebe.

    Dabei kann das Einkaufen von Nahrungsmitteln und Getränken in einem Geschäft am Straßenrand jedoch nicht mehr als lediglich geringfügige Unterbrechung angesehen werden (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14; Urteil vom 30. Juni 1999 -- B 2 U 31/98 R).

    Dabei überlässt sie ihm, in welchem Bereich des öffentlichen Verkehrsraums, in dem er seinen Weg nach oder von dem Ort der Tätigkeit zurücklegt, er sich bewegen will (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14).

    Trete an die Stelle des Zwecks, ausgehend von der Arbeitsstätte den häuslichen Bereich oder -- wie hier -- einen dritten Ort zu erreichen, endgültig eine andere Zweckrichtung (etwa: Aufsuchen einer Diskothek -- vgl SozR 3-2200 § 548 Nr. 8 -- oder Verfolgung eines anderen Kraftfahrers zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen -- SozR 3-2200 § 550 Nr. 1 --), so sei hiermit der innere Zusammenhang des ursprünglich nach § 550 Abs. 1 RVO geschützten Weges völlig aufgehoben und durch eine andere Handlungstendenz ersetzt worden (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14).

    Für diesen Fall hat das BSG (SozR 3-2200 § 550 Nr. 14) zwar entschieden, dass der versicherte Weg auch dann nicht unterbrochen wird, wenn sich der Versicherte im Unfallzeitpunkt in einer der Arbeitsstätte bzw der Wohnung oder dem dritten Ort entgegengesetzten Richtung bewegt hatte.

  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 62/90

    Unfallversicherungsschutz eines Autofahrers auf dem Heimweg

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2003 - L 3/9 U 462/00
    Die Unterbrechung beginnt allerdings in der Regel erst dann, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat (BSG NJW 1993, 87; SozR 3-2200 § 550 Nr. 4).

    Das BSG hat zwar entschieden, dass der Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum dann endet, wenn der Versicherte ihn kurzfristig verlässt, um sein Fahrzeug auf einem privaten Parkplatz abzustellen, und zwar auch dann, wenn er den öffentlichen Straßenraum anschließend wieder betritt (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4).

    Zu längeren Wegen hat das BSG demgegenüber mit Urteil vom 21. August 1991 (SozR 3-2200 § 550 Nr. 4) ausgeführt, dass die Freiheit des Versicherten, für den Heimweg ein Verkehrsmittel auszuwählen, auch die versicherungsrechtlichen Vor- und Nachteile des einzelnen Verkehrsmittels umfasse.

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 45/90

    Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf dem Weg nach und von dem Ort der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2003 - L 3/9 U 462/00
    Später ist vom BSG präzisiert worden, der Richtungswechsel innerhalb eines grundsätzlich versicherten Heimwegs, mit dem der Versicherte sich von seinem Zielpunkt entfernt, bewirke eine deutliche Zäsur, wenn er sich sowohl nach seiner Zielrichtung als auch nach seiner Zweckbestimmung von dem zunächst eingeschlagenen Heimweg unterscheide (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8 und § 550 Nr. 14).

    Trete an die Stelle des Zwecks, ausgehend von der Arbeitsstätte den häuslichen Bereich oder -- wie hier -- einen dritten Ort zu erreichen, endgültig eine andere Zweckrichtung (etwa: Aufsuchen einer Diskothek -- vgl SozR 3-2200 § 548 Nr. 8 -- oder Verfolgung eines anderen Kraftfahrers zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen -- SozR 3-2200 § 550 Nr. 1 --), so sei hiermit der innere Zusammenhang des ursprünglich nach § 550 Abs. 1 RVO geschützten Weges völlig aufgehoben und durch eine andere Handlungstendenz ersetzt worden (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14).

    Dies führe zur Unterbrechung des Versicherungsschutzes, und zwar unabhängig von der Länge der nunmehr beabsichtigten Wegstrecke (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8; Urteil vom 21.01.1997 -- 2 RU 11/96).

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 33/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Handlungstendenz - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2003 - L 3/9 U 462/00
    In diesem Fall ist nach ständiger Rechtsprechung für die Bejahung eines inneren Zusammenhangs mit der versicherten Tätigkeit jedoch erforderlich, dass der nach dem dritten Ort angetretene Weg grundsätzlich unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls in einem angemessenen Verhältnis zu dem üblichen Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit stehen muss (BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 6; SozR 3-2200 § 550 Nr. 78).

    Ist der Weg zum dritten Ort unverhältnismäßig bzw unangemessen länger als der Weg zum Betrieb oder zur Wohnung, wird die erheblich längere Wegstrecke grundsätzlich nicht durch die beabsichtigte oder beendete betriebliche Tätigkeit geprägt, sondern durch die eigenwirtschaftliche Tätigkeit am dritten Ort (BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 6).

  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Unterbrechung - Handlungstendenz -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2003 - L 3/9 U 462/00
    Das Einkaufen von Nahrungsmitteln und Getränken auf einem an sich versicherten Weg ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG dem persönlichen und nicht mehr dem betrieblichen Lebensbereich zuzuordnen, es sei denn, die damit verbundene Unterbrechung des Wegs zum oder von dem Ort der Tätigkeit ist nur ganz geringfügig, etwa weil die Besorgungen gleichsam "im Vorbeigehen" erledigt werden können (BSGE 20, 219, 221; SozR 3-2200 § 550 Nr. 19).
  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 36/89

    Versicherungsschutz bei der Verfolgung privat-rechtlicher Schadensersatzansprüche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2003 - L 3/9 U 462/00
    Trete an die Stelle des Zwecks, ausgehend von der Arbeitsstätte den häuslichen Bereich oder -- wie hier -- einen dritten Ort zu erreichen, endgültig eine andere Zweckrichtung (etwa: Aufsuchen einer Diskothek -- vgl SozR 3-2200 § 548 Nr. 8 -- oder Verfolgung eines anderen Kraftfahrers zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen -- SozR 3-2200 § 550 Nr. 1 --), so sei hiermit der innere Zusammenhang des ursprünglich nach § 550 Abs. 1 RVO geschützten Weges völlig aufgehoben und durch eine andere Handlungstendenz ersetzt worden (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14).
  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 185/61

    Ereignis eines Unfalls beim Zurücklegen des Weges nach oder von der Arbeitsstätte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2003 - L 3/9 U 462/00
    Das Einkaufen von Nahrungsmitteln und Getränken auf einem an sich versicherten Weg ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG dem persönlichen und nicht mehr dem betrieblichen Lebensbereich zuzuordnen, es sei denn, die damit verbundene Unterbrechung des Wegs zum oder von dem Ort der Tätigkeit ist nur ganz geringfügig, etwa weil die Besorgungen gleichsam "im Vorbeigehen" erledigt werden können (BSGE 20, 219, 221; SozR 3-2200 § 550 Nr. 19).
  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 31/98 R

    Wegeunfall - Unterbrechung - geschützter Heimweg - alternativer Heimweg -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2003 - L 3/9 U 462/00
    Dabei kann das Einkaufen von Nahrungsmitteln und Getränken in einem Geschäft am Straßenrand jedoch nicht mehr als lediglich geringfügige Unterbrechung angesehen werden (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14; Urteil vom 30. Juni 1999 -- B 2 U 31/98 R).
  • BSG, 25.06.1992 - 2 RU 31/91

    Unfallversicherung - Wegeunfall - Arbeitsunfall - Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2003 - L 3/9 U 462/00
    Die Unterbrechung beginnt allerdings in der Regel erst dann, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat (BSG NJW 1993, 87; SozR 3-2200 § 550 Nr. 4).
  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 63/84
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2003 - L 3/9 U 462/00
    Das BSG hat bereits mit Urteil vom 31. Juli 1985 (Az.: 2 RU 63/84) entschieden, dass die in einen versicherten Arbeitsweg aus privatem Interesse (im entschiedenen Fall: Neugier) eingeschobene Rückfahrt von 10 bis 40 m zu einer Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes führt.
  • BSG, 21.01.1997 - 2 RU 11/96

    Arbeitsunfall auf dem Weg zur Wohnung des Versicherten - Innerer Zusammenhang

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